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   VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23   

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VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23 (https://dejure.org/2023,20799)
VG Bremen, Entscheidung vom 17.08.2023 - 5 V 1533/23 (https://dejure.org/2023,20799)
VG Bremen, Entscheidung vom 17. August 2023 - 5 V 1533/23 (https://dejure.org/2023,20799)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremGlüG § 5a Abs 2 S 2 Nr 1
    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle - Glücksspielrecht; Mindestabstand zu Schulen; Wettvermittlungsstelle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 10.11.2022 (5 K 388/22) entschieden, dass ein Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG und der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit nach Art. 56, 49 AUEV vereinbar ist (VG Bremen, Urt. v. 10.11.2022 - 5 K 388/22 - juris Rn. 45 ff.).

    Eine Begegnung mit anderen Spielenden findet nicht statt (VG Bremen, Urt. v. 10.11.2022 - 5 K 388/22 -, juris Rn. 67).

    Kontingentierung und folglich stärkeren Eingriffstiefe auf Seiten der Betreiberinnen von Wettvermittlungsstellen (noch offengelassen: VG Bremen, Urt. v. 10.11.2022 - 5 K 388/22 -, juris Rn. 69).

    Damit verbleibt es bei dem besonders schweren Gewicht des mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziels des Minderjährigenschutzes, das sich hier daraus ergibt, dass die Teilnahme an Sportwetten mit erheblichen Risiken verbunden ist, welche sich nach Auffassung der Kammer nur im geringen Maße von denen des Spiels in Spielhallen unterscheiden (vgl. hierzu ausführlich: VG Bremen, Urt. v. 10.11.2022 - 5 K 388/22 -, juris Rn. 62 ff.), und die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielmöglichkeiten nach Einschätzung der Suchtwissenschaft- und beratungspraxis eine besonders wirksame Maßnahme zur Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht ist (vgl. zu Spielhallen BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 158).

    Danach kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls Ausnahmen von diesem Mindestabstand zulassen (ausführlich zu dieser Vorschrift: VG Bremen, Urt. v. 5 K 388/22 -, juris Rn. 95 ff.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Damit verbleibt es bei dem besonders schweren Gewicht des mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziels des Minderjährigenschutzes, das sich hier daraus ergibt, dass die Teilnahme an Sportwetten mit erheblichen Risiken verbunden ist, welche sich nach Auffassung der Kammer nur im geringen Maße von denen des Spiels in Spielhallen unterscheiden (vgl. hierzu ausführlich: VG Bremen, Urt. v. 10.11.2022 - 5 K 388/22 -, juris Rn. 62 ff.), und die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielmöglichkeiten nach Einschätzung der Suchtwissenschaft- und beratungspraxis eine besonders wirksame Maßnahme zur Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht ist (vgl. zu Spielhallen BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 158).

    Aus diesem Grund ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Regulierungsmaßnahme im Glücksspielsektor auch die Gesamtbelastung, die auf einer konkreten Antragstellerin lastet, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 157).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbotes und von Abstandsgeboten im Spielhallenrecht die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass die Gesamtbelastung es als möglich erscheinen lässt, dass nicht nur in Einzelfällen Spielhallenbetreiber ihren Beruf aufgrund einer starken Beschränkung der Anzahl an attraktiven Standorten aufgeben müssen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 157).

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22

    Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Im Hinblick auf ein zwingendes Mindestabstandsgebot von 500 Metern Luftlinie für Spielhallen zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in § 42 Abs. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 5).

    Das hier in Rede stehende Mindestabstandsgebot i.S.d. § 5a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BremGlüG setzt nicht erst beim Besuch einer Wettvermittlungsstelle an, sondern bei der Vorbeugung von Spielsucht in einem möglichst frühen Stadium durch Herausnahme von Wettvermittlungsstellen aus dem alltäglichen Umfeld von Minderjährigen (vgl. zu Spielhallen BVerwG, Beschl. v. 01.08.2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Mehrere für sich betrachtet möglicherweise angemessene oder zumutbare Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche können in ihrer Gesamtwirkung zwar zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreitet (sog. "kumulativer" oder "additiver" Grundrechtseingriff, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 71 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 80/22

    Versagung der Spielhallenerlaubnis wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots -

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Das Sperrsystem "OASIS" wirkt zudem bereits nicht präventiv gegen die Entwicklung einer Glücksspielsucht an sich, sondern soll nachgelagert weitere Gefahren für bereits oder potentiell spielsüchtige Personen begrenzen (OVG Bremen, Beschl. v. 02.08.2023 - 1 LA 80/22 -, m.w.N. aus der obergerichtl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Ein entsprechender Anspruch kommt weder aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes noch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. etwa zur vorläufigen Duldung von Spielhallen: OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 50 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Außerdem wurde für bestehende Spielhallen ein Anspruch auf vorläufige Duldung obergerichtlich in Fällen angenommen, in denen die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen rechtswidrig und offen gewesen ist, wie eine erneute Auswahlentscheidung ausfällt (OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 4 B 256/18 -, juris Rn. 74; VGH BW, Beschl. v. 25.11.2021 -, 6 S 2239/21 - juris Rn. 37; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 84).
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Außerdem wurde für bestehende Spielhallen ein Anspruch auf vorläufige Duldung obergerichtlich in Fällen angenommen, in denen die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen rechtswidrig und offen gewesen ist, wie eine erneute Auswahlentscheidung ausfällt (OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 4 B 256/18 -, juris Rn. 74; VGH BW, Beschl. v. 25.11.2021 -, 6 S 2239/21 - juris Rn. 37; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Außerdem wurde für bestehende Spielhallen ein Anspruch auf vorläufige Duldung obergerichtlich in Fällen angenommen, in denen die Auswahlentscheidung zwischen zwei konkurrierenden Spielhallen rechtswidrig und offen gewesen ist, wie eine erneute Auswahlentscheidung ausfällt (OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2019 4 B 256/18 -, juris Rn. 74; VGH BW, Beschl. v. 25.11.2021 -, 6 S 2239/21 - juris Rn. 37; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 84).
  • VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22

    Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23
    Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag der Antragstellerin auf vorläufige Duldung des Weiterbetriebs der Wettvermittlungsstelle lehnte die Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.12.2022 (5 V 1894/22) ab.
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